Der IT-Planungsrat nimmt die Aufgaben des Koordinierungsgremiums nach Maßgabe des aufgrund von
Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes ergangenen Bundesgesetzes wahr.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1126, 2851
Anhang IT-StaatsvertragÄndG ... § 2 Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards § 3 Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz § 4 Informationsaustausch ... Nummer 5 und die Wörter „§ 4 dieses Vertrages" werden durch die Angabe „ § 3 " ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Der ... durch das Wort „elf" ersetzt. 5. § 2 wird aufgehoben. 6. § 3 wird § 2 und in Absatz 1 Satz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, soweit ...