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Änderungen an Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.10.2019 (20.12.2019)Synopse gesamt oder einzeln für
§ 9, § 11
Bekanntmachung der Neufassung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
vom 13. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2852)
 01.10.2019Synopse gesamt oder einzeln für
Präambel, § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 5 (neu), § 6 (neu), § 7 (neu), § 8 (neu), § 9 (neu), § 10 (neu), § 6, § 7
Anhang Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag
vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1126)
 01.04.2010 (02.06.2010)ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 2 Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 662)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.