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§ 3 - Coronavirus-Testverordnung (TestV)

V. v. 21.09.2021 BAnz AT 21.09.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 13
Geltung ab 11.10.2021; FNA: 860-5-77 Sozialgesetzbuch
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§ 3 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 3 TestV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2023Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
vom 24.11.2022 BAnz AT 24.11.2022 V2
aktuell vorher 17.09.2022Artikel 7 Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
vom 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
aktuell vorher 12.02.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
vom 11.02.2022 BAnz AT 11.02.2022 V1
aktuellvor 12.02.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 TestV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 TestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 TestV Abrechnung der Leistungen (vom 01.03.2023)
... die Anschrift der getesteten Person, die Art der Leistung, der Testgrund nach den §§ 2 bis 4b der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung, der Tag, ... fest. Im Vordruck ist insbesondere nach der Art der Testung, den in den §§ 2 bis 4b der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung genannten ... in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung genannten Fällen und in den Fällen der §§ 3 und 4 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung danach zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 11.02.2022 BAnz AT 11.02.2022 V1
Artikel 1 1. TestVÄndV
... ein Komma und werden die Wörter „von Einrichtungen oder Unternehmen nach § 3 Absatz 2" eingefügt. bb) In Nummer 1 werden die Wörter „und die ... aa) Nummer 5 wird aufgehoben. bb) Nummer 6 wird Nummer 5. 4. § 3 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 5. § 4b wird wie folgt geändert: a) Die ... zu testende Person von einem behandelnden Arzt, von einer Einrichtung oder einem Unternehmen nach § 3 Absatz 2 oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 24.11.2022 BAnz AT 24.11.2022 V2
Artikel 2 5. TestVÄndV Weitere Änderung der Coronavirus-Testverordnung
... Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 6 sowie § 17 werden aufgehoben. 2. § 7 wird wie folgt geändert: ... 7 Satz 2 werden nach der Angabe „§§ 2 bis 4b" und nach der Angabe „ §§ 3 und 4" jeweils die Wörter „der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. ...

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 7 CovidIfSGAnpG 2022 Änderung der Coronavirus-Testverordnung
... 2022 (BAnz AT 31.08.2022 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „10 und 12" ...