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§ 3 - Reisesicherungsfondsgesetz (RSG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2114, 3141 (Nr. 37)
Geltung ab 01.07.2021, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 402-43 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 01.07.2021, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 402-43 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 3 Zweck des Fondsvermögens
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
Der Reisesicherungsfonds darf das Fondsvermögen nur verwenden zur
- 1.
- Erfüllung der Ansprüche von Reisenden nach § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auch in Verbindung mit § 651w Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
- Deckung der Kosten für die Bildung des Fondsvermögens und den für seine Verwaltung erforderlichen Geschäftsbetrieb und
- 3.
- Rückführung von Krediten, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nach den Nummern 1 und 2 aufgenommen hat.
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Zitierungen von § 3 RSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 RSG Zielkapital
... Verbindlichkeiten stehen (Zielkapital). Das Zielkapital muss für alle Ausgaben nach § 3 ausreichen. (2) Das Zielkapital kann bis zu einem Viertel durch ...
§ 22 RSG Staatliche Absicherung
... der Reisesicherungsfonds nicht über ausreichendes Fondsvermögen verfügt, um die in § 3 Nummer 1 und 2 genannten Ausgaben decken zu können, übernimmt die Bundesrepublik Deutschland bis zur ...
Zitat in folgenden Normen
Reisesicherungsfondsaufsichtsverordnung (RSFAV)
V. v. 15.10.2021 BGBl. I S. 4707
§ 10 RSFAV Zulässige Anlagegegenstände und Ausgliederung der Fondsverwaltung
... Derjenige Teil des Fondsvermögens, der kurzfristig für Zwecke des § 3 des Reisesicherungsfondsgesetzes benötigt wird, ist vom Reisesicherungsfonds als Sichteinlagen bei CRR-Kreditinstituten im ... diesem Teil des Fondsvermögens sind nur zulässig, soweit dies für die Zwecke des § 3 des Reisesicherungsfondsgesetzes erforderlich ist. (3) Sofern aus der Anlage des Fondsvermögens Erträge ...
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