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§ 3 - Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I)

Artikel I G. v. 11.12.1975 BGBl. I S. 3015; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.1976; FNA: 860-1 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Bildungs- und Arbeitsförderung



(1) Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat ein Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

(2) Wer am Arbeitsleben teilnimmt oder teilnehmen will, hat ein Recht auf

1.
Beratung bei der Wahl des Bildungswegs und des Berufs,

2.
individuelle Förderung seiner beruflichen Weiterbildung,

3.
Hilfe zur Erlangung und Erhaltung eines angemessenen Arbeitsplatzes und

4.
wirtschaftliche Sicherung bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

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Zitierungen von § 3 SGB I

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SGB I verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB I selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 SGB I Vorbehalt abweichender Regelungen
... § 68 bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht für die §§ 1 bis 17 und 31 bis 36. Das Zweite Kapitel des Zehnten Buches geht dessen Erstem Kapitel ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 27a AFBG Anwendung des Sozialgesetzbuches (vom 01.12.2021)
... dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen enthält, sind die §§ 1 bis 3 , 11 bis 17, 30 bis 67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2466; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 3 PKoFoG Folgeänderungen
... Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen enthält, sind die §§ 1 bis 3 , 11 bis 17, 30 bis 67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch ...