Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
- „Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen" nach § 4,
- 2.
- „Operative Tätigkeiten im Vertrieb durchführen" nach § 5 sowie
- 3.
- „Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten" nach § 6.
§ 8 VertrFPrV Schriftliche Prüfung ... Die schriftliche Prüfung ist so zu gestalten, dass der Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 2 in jeder Aufgabenstellung den Schwerpunkt bildet und die übrigen Prüfungsbereiche nach ... 2 in jeder Aufgabenstellung den Schwerpunkt bildet und die übrigen Prüfungsbereiche nach § 3 mindestens einmal situationsbezogen thematisiert werden. (2) Die schriftliche ...