(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten das
Lagerstättengesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 750-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992) geändert worden ist, und die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Durchforschung des Reichsgebiets nach nutzbaren Lagerstätten (
Lagerstättengesetz) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 750-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.
(3) Das Gesetz wird zum 31. Dezember des Jahres evaluiert, in dem sich dessen Inkrafttreten zum vierten Mal jährt.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2020.