§ 41 - Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 62; FNA: 2124-25-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 41 Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes


§ 41 wird in 3 Vorschriften zitiert

1Die Prüfung bei Ausbildungen nach § 14 des Pflegeberufegesetzes, die im Rahmen der hochschulischen Pflegeausbildung stattfinden, ist an einer Hochschule abzulegen. 2Für die Ausbildung nach § 14 des Pflegeberufegesetzes gelten die Vorschriften dieses Teils zur staatlichen Prüfung, wobei die Ergänzungen nach § 24 Absatz 1 bis 5 entsprechend anzuwenden sind.

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Zitierungen von § 41 PflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 PflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 PflAPrV Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 01.01.2026)
§ 47 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 01.01.2026)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 259
Artikel 4 PflFAssGEG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... 46 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 41 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. b) In ... die Angabe „§ 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2" durch die Angabe „ § 41 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 41 Absatz 2 ... 41 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 41 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 41 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. 5. In ... wird die Angabe „§ 41 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 Satz 2" durch die Angabe „ § 41 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. 5. In § 47 wird in der Überschrift die Angabe ... 2 Satz 2" ersetzt. 5. In § 47 wird in der Überschrift die Angabe „ § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 41 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. 6. § ... die Angabe „§ 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2" durch die Angabe „ § 41 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. 6. § 49 wird gestrichen.  ...


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