§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung, die im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" durch Zuwendungen des Bundes gefördert wird.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBeschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 1 BeschCG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011) ... Nach der Angabe zu § 421t wird folgende Angabe eingefügt: „§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit". e) Nach der Angabe § 434v wird ... „31. März 2012" ersetzt. 22a. Nach § 421t wird folgender § 421u eingefügt: „§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit ... 22a. Nach § 421t wird folgender § 421u eingefügt: „§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit Versicherungsfrei sind Personen in einer ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1b 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 130 Assistierte Ausbildung". b) Die Angabe zu § 420 wird wie folgt gefasst: „§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen ... b) Die Angabe zu § 420 wird wie folgt gefasst: „§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am ... in dem die ausbildungsbegleitende Phase der Maßnahme endet." 7. § 420 wird wie folgt gefasst: „§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen ... endet." 7. § 420 wird wie folgt gefasst: „§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 2 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 421u wie folgt gefasst: „§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit und ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 421u wie folgt gefasst: „§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit und Quartiersarbeit". ... b) Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 3 bis 5. 4. § 421u wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...
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