§ 428 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 2 BürgerGG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... 148 Minderung und Verlängerung der Anspruchsdauer". d) Die Angabe zu § 428 wird wie folgt gefasst: „§ 428 (weggefallen)". e) ... d) Die Angabe zu § 428 wird wie folgt gefasst: „ § 428 (weggefallen) ". e) Folgende Angabe wird angefügt: „§ 456 ... eingeschränkt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt. 11. § 428 wird aufgehoben. 12. Folgender § 456 wird ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3676
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
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