§ 42 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 5 6. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung ... an die Programme § 41 Prüfung der Programme § 42 Haftung § 43 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag ... Muster zum Zweck der Prüfung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. § 42 Haftung (1) Der Hersteller von Programmen, die für die Verarbeitung von für ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 6 VStDÜVEV Änderung der Kaffeesteuerverordnung ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 38 bis 43 wie folgt gefasst: „§ 38 (weggefallen) § 39 ... (weggefallen) § 40 (weggefallen) § 41 (weggefallen) § 42 (weggefallen) § 43 (weggefallen)". 2. In § 5 Absatz 1 Satz 1, § 12 ... Wörter „schriftlich oder elektronisch" ersetzt. 3. Die §§ 38 bis 43 werden ...
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