§ 42c (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 42c BZRG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2732, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 7. BZRGÄndG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes ... die Wörter „und für Verbraucherschutz" eingefügt. 33. § 42c wird aufgehoben. 34. In § 44a Absatz 1 und 3 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort ... a) In Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§§ 42a, 42c " durch die Angabe „§§ 21a, 42a" ersetzt. b) In Absatz 2 wird ...
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