Artikel 43 - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV k.a.Abk.)

Artikel 43 Aufhebung des Steinkohlebeihilfengesetzes


Artikel 43 ändert mWv. 1. Januar 2025 5. VerstromG

Das Steinkohlebeihilfengesetz vom 12. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1638, 1639), das zuletzt durch Artikel 329 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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