§ 43 Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern und Drittgebieten
1Energieerzeugnisse aus Drittländern und Drittgebieten sind in den Fällen des
§ 19b Absatz 3 des Gesetzes nach den Zollvorschriften mit den für die Besteuerung maßgeblichen Merkmalen anzumelden.
2Die Steuererklärung ist in der Zollanmeldung oder nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... Verkehrs anderer Mitgliedstaaten". i) Die Zwischenüberschrift vor § 43 und die Angabe zu § 43 werden wie folgt gefasst: „Zu den §§ 19 ... i) Die Zwischenüberschrift vor § 43 und die Angabe zu § 43 werden wie folgt gefasst: „Zu den §§ 19 bis 19b des Gesetzes ... folgt gefasst: „Zu den §§ 19 bis 19b des Gesetzes § 43 Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern und Drittgebieten". j) Die ... 37a Absatz 1 gilt entsprechend." 33. Die Zwischenüberschrift vor § 43 sowie § 43 werden wie folgt gefasst: „Zu den §§ 19 bis 19b des ... 1 gilt entsprechend." 33. Die Zwischenüberschrift vor § 43 sowie § 43 werden wie folgt gefasst: „Zu den §§ 19 bis 19b des Gesetzes ... folgt gefasst: „Zu den §§ 19 bis 19b des Gesetzes § 43 Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern und Drittgebieten ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 Absatz 4". f) Nach der Angabe zu § 23a ... wie folgt gefasst: „Zu § 19b des Gesetzes". p) Nach § 43 wird die Zwischenüberschrift „Zu § 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes" ... §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 Absatz 4". 21. Nach der Zwischenüberschrift ... kann die Sicherheit vollständig oder teilweise freigegeben werden." 49. Nach § 43 wird die Zwischenüberschrift „Zu § 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes" ...
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