§ 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Abweichend von
§ 422 sind
- 1.
- die §§ 54a, 61, 62, 64, 67, 79, 116 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2019 nach Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes,
- 2.
- die §§ 54a, 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2020 nach Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes und
- 3.
- die §§ 67 und 126 ab dem 1. August 2021 nach Artikel 7 Absatz 3
anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 BBuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... e) Nach der Angabe zu § 445 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes ". 2. In § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6 wird nach den Wörtern ... „letzter Teilsatz" gestrichen. 16. Nach § 445 wird folgender § 445a eingefügt: „§ 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe ... 16. Nach § 445 wird folgender § 445a eingefügt: „ § 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes Abweichend von § 422 sind 1. die §§ 54a, 61, 62, 64, 67, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/445a_SGB_3.htm