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§ 44 - Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern



Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

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Zitierungen von § 44 IfSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 IfSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 IfSG Ausnahmen (vom 28.01.2022)
... Einer Erlaubnis nach § 44 bedürfen nicht Personen, die zur selbständigen Ausübung des Berufs als Arzt, ... Patienten für die eigene Praxis durchgeführt werden. (2) Eine Erlaubnis nach § 44 ist nicht erforderlich für 1. Sterilitätsprüfungen, Bestimmung der ... die primäre Anzucht auf Selektivmedien beschränkt sind, von der Erlaubnispflicht nach § 44 freizustellen, wenn die Personen im Rahmen einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf ...
§ 46 IfSG Tätigkeit unter Aufsicht
... Erlaubnis nach § 44 bedarf nicht, wer unter Aufsicht desjenigen, der eine Erlaubnis besitzt oder nach § 45 keiner ...
§ 49 IfSG Anzeigepflichten
... Wer Tätigkeiten im Sinne von § 44 erstmalig aufnehmen will, hat dies der zuständigen Behörde mindestens 30 Tage vor ... Mit Zustimmung der zuständigen Behörde können die Tätigkeiten im Sinne von § 44 vor Ablauf der Frist aufgenommen werden. (3) Die zuständige Behörde untersagt ...
§ 50 IfSG Veränderungsanzeige
... eine in § 44 genannte Tätigkeit ausübt, hat jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der ...
§ 51 IfSG Aufsicht (vom 25.07.2017)
... eine in § 44 genannte Tätigkeit ausübt oder Polioviren oder Material, das möglicherweise ...
§ 53 IfSG Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge (vom 15.07.2016)
...  2. über die Sicherheitsmaßnahmen, die bei Tätigkeiten nach § 44 zu treffen sind, zu erlassen, soweit dies zum Schutz der Bevölkerung vor ...
§ 53a IfSG Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist (vom 28.12.2009)
... werden. (2) Über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 44 entscheidet die zuständige Behörde innerhalb einer Frist von drei Monaten. ...
§ 75 IfSG Weitere Strafvorschriften (vom 09.12.2022)
... Person beschäftigt oder eine Tätigkeit ausübt, 3. ohne Erlaubnis nach § 44 Krankheitserreger verbringt, ausführt, aufbewahrt, abgibt oder mit ihnen arbeitet oder  ...
§ 77 IfSG Übergangsvorschriften (vom 01.10.2022)
... Verkehr mit Krankheitserregern gilt im Geltungsbereich dieses Gesetzes als Erlaubnis im Sinne des § 44 ; bei juristischen Personen gilt dies bis fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mit ...
 
Zitat in folgenden Normen

Biostoffverordnung (BioStoffV)
Artikel 1 V. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2514; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
§ 15 BioStoffV Erlaubnispflicht (vom 05.04.2017)
... 2 oder § 11 Absatz 7 Nummer 3 benannten Person, 3. Name des Erlaubnisinhabers nach § 44 des Infektionsschutzgesetzes , 4. Lageplan, Grundriss und Bezeichnung der Räumlichkeiten einschließlich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2091
Artikel 2a DlRLUG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... werden. (2) Über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 44 entscheidet die zuständige Behörde innerhalb einer Frist von drei Monaten. § 42a ...