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Artikel 44 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 44 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes


Artikel 44 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 StrRehaG § 25a

§ 25a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „Verwendung personenbezogener" durch die Wörter „Verarbeitung von personenbezogenen" ersetzt.

2.
In dem Wortlaut werden die Wörter „verarbeitet und genutzt werden" durch die Wörter „verarbeitet werden" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 44 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 44 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1752
Artikel 1 RehaRVG Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), das zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 3 wird wie ...