§ 25a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden die Wörter „Verwendung personenbezogener" durch die Wörter „Verarbeitung von personenbezogenen" ersetzt.
- 2.
- In dem Wortlaut werden die Wörter „verarbeitet und genutzt werden" durch die Wörter „verarbeitet werden" ersetzt.
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1752