(2) Soweit dieses Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt oder zur Verkündung im Bundesanzeiger befugt, tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2013.
B. v. 03.06.2013 BGBl. I S. 1426