Artikel 46 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 46 Änderung der Kundendatenauskunftsverordnung


Artikel 46 ändert mWv. 1. Dezember 2021 KDAV § 2, § 7, § 9

(FNA 900-15-10)

Die Kundendatenauskunftsverordnung vom 14. Juni 2017 (BGBl. I S. 1667, 3343) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 112 Absatz 2" durch die Angabe „§ 173 Absatz 4" ersetzt.

2.
In § 7 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 111 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2" durch die Wörter „§ 172 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3" ersetzt und die Wörter „§ 112 Absatz 1 Satz 1 bis 3" durch die Wörter „§ 173 Absatz 1 Satz 1 bis 3" ersetzt.

3.
In § 9 Absatz 3 werden die Wörter „§ 112 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 173 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.



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