§ 47 - Handwerksordnung (HwO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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§ 47


§ 47 hat 1 frühere Fassung und wird in 30 Vorschriften zitiert

(1) 1Für die Handwerke werden zur Durchführung der Meisterprüfungen Meisterprüfungsausschüsse als staatliche Prüfungsbehörden am Sitz der Handwerkskammer für ihren Bezirk errichtet. 2Die oberste Landesbehörde kann in besonderen Fällen die Errichtung eines Meisterprüfungsausschusses für mehrere Handwerkskammerbezirke anordnen und mit der Errichtung die für den Sitz des Meisterprüfungsausschusses zuständige höhere Verwaltungsbehörde beauftragen. 3Soll der Meisterprüfungsausschuß für Handwerkskammerbezirke mehrerer Länder zuständig sein, so bedarf es hierfür des Einvernehmens der beteiligten obersten Landesbehörden. 4Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß abweichend von Satz 2 an Stelle der obersten Landesbehörde die höhere Verwaltungsbehörde zuständig ist. 5Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.

(2) 1Die höhere Verwaltungsbehörde errichtet die Meisterprüfungsausschüsse nach Anhörung der Handwerkskammer und ernennt auf Grund ihrer Vorschläge die Mitglieder und die Stellvertreter für längstens fünf Jahre. 2Über Vorschläge für Mitglieder nach § 48 Absatz 4 und deren Stellvertreter befindet in der Handwerkskammer die Mehrheit der Gesellenvertreter der Vollversammlung; die Gesellenvertreter sollen Vorschläge der im Bezirk der Handwerkskammer bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berücksichtigen. 3Die Handwerkskammer hat die in Satz 2 genannten Gesellenvertreter und Organisationen zu unterrichten

1.
über die Errichtung von Meisterprüfungsausschüssen am Sitz der Handwerkskammer,

2.
über die Zahl der von den Gesellenvertretern vorzuschlagenden Mitglieder und Stellvertreter für die Meisterprüfungsausschüsse und

3.
über Personen, die auf Vorschlag der Gesellenvertreter zu Mitgliedern und Stellvertretern der Meisterprüfungsausschüsse berufen sind.

(3) Die Handwerkskammer unterstützt die Meisterprüfungsausschüsse durch das Führen der laufenden Geschäfte.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften G. v. 9. Juni 2021 BGBl. I S. 1654 m.W.v. 1. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 47 Handwerksordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1654

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 47 Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48a HwO (vom 01.07.2021)
... Handwerkskammer hat hierfür eine Liste mit nicht bindenden Vorschlägen zu erstellen; § 47 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Jede prüfende Person muss die Voraussetzungen ...
§ 51b HwO (vom 01.07.2021)
... von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berücksichtigen sollen; § 47 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Der Vorsitzende braucht nicht in einem zulassungsfreien Handwerk ...
§ 51c HwO (vom 01.07.2021)
... Handwerkskammer hat hierfür eine Liste mit nicht bindenden Vorschlägen zu erstellen; § 47 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Jede prüfende Person muss die Voraussetzungen ...
§ 91 HwO (vom 01.07.2021)
... zu überwachen, 6. die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses ( § 47 Abs. 2 ) zu führen, 6a. die Gleichwertigkeit festzustellen (§§ 40a, 50c, ...
§ 124c HwO (vom 16.11.2022)
...  (4) Die Absätze 2 und 3 gelten für Meisterprüfungsausschüsse nach § 47  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung (BehAppMstrV)
V. v. 30.04.2013 BGBl. I S. 1203; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 79 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 11 BehAppMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.01.2020)
... Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10 nicht; ...

Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmachermeisterverordnung (DrechsHolzspielMstrV)
V. v. 05.11.2001 BGBl. I S. 2985 ; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 36 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 9 DrechsHolzspielMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Estrichlegermeisterverordnung (EstrMstrV)
V. v. 16.02.1995 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 19 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 6 EstrMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterverordnung (FPMMstrV)
V. v. 10.03.2008 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 63 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 10 FPMMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Glasveredlermeisterverordnung (GlasVMstrV)
V. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 994; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 6 GlasVMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Orgel- und Harmoniumbauermeisterverordnung (OrgHbMstrV)
V. v. 23.07.1997 BGBl. I S. 1915; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 25 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 6 OrgHbMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV)
V. v. 18.06.2008 BGBl. I S. 1087; zuletzt geändert durch § 14 V. v. 04.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 239
§ 9 RaumausMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterverordnung (RollSonnTMstrV)
V. v. 22.01.2007 BGBl. I S. 51; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 10 RollSonnTMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen
V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 246
Artikel 1 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss fortzuführen." 2. § 7 wird wie ...
Artikel 2 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss fortzuführen." 2. § 7 wird wie ...
Artikel 3 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Glasveredlermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss fortzuführen." 2. § 7 wird wie ...
Artikel 4 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Estrichlegermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss fortzuführen." 2. § 7 wird wie ...
Artikel 5 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Orgel- und Harmoniumbauermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss fortzuführen." 2. § 7 wird wie ...
Artikel 6 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmachermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...
Artikel 7 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Rollladen- und Sonnenschutzmeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...
Artikel 8 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...
Artikel 9 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...
Artikel 10 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Raumausstattermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...
Artikel 11 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Artikel 1 5. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung
... § 50a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 7 geregelt werden." 10. § 47 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Die Handwerkskammer hat hierfür eine Liste mit nicht bindenden Vorschlägen zu erstellen; § 47 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Jede prüfende Person muss die Voraussetzungen für ... von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berücksichtigen sollen; § 47 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend." b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) ... Die Handwerkskammer hat hierfür eine Liste mit nicht bindenden Vorschlägen zu erstellen; § 47 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Jede prüfende Person muss die Voraussetzungen für ...

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1067
Artikel 3 GWBPandG Änderung der Handwerksordnung
...  (5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten für Meisterprüfungsausschüsse nach § 47 entsprechend. (6) Die Absätze 1 bis 5 sind ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung (BetTerMstrV)
V. v. 21.01.1993 BGBl. I S. 87; aufgehoben durch § 14 V. v. 16.02.2021 BGBl. I S. 250
§ 6 BetTerMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung (SchiLichtrMstrV)
V. v. 18.06.2007 BGBl. I S. 1173; aufgehoben durch § 15 V. v. 22.08.2022 BGBl. I S. 1439
§ 10 SchiLichtrMstrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk
V. v. 28.08.1974 BGBl. I S. 2154; aufgehoben durch § 15 V. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1078
§ 6 ParkettlMeistPrV Übergangsvorschrift (vom 06.03.2020)
... worden ist, ist nach den bis zum Ablauf dieses Tages geltenden Vorschriften durch den nach § 47 der Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss ...


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