§ 49 Strafgerichtliche Verurteilung
Eine strafgerichtliche Verurteilung führt bei einem Notar in gleicher Weise zum Amtsverlust wie bei einem Beamten nach
§ 24 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes.
Frühere Fassungen von § 49 BNotO
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interne Verweise§ 47 BNotO Erlöschen des Amtes (vom 01.08.2021) ... Absatz 2, 5. rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, die einen Amtsverlust ( § 49 ) zur Folge hat, 6. bestandskräftige Amtsenthebung (§ 50), 7. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung ... Behörde auch nach Ablauf dieser Frist." 42. Die §§ 48b, 48c und 49 werden wie folgt gefasst: „§ 48b Amtsniederlegung zum Zweck der Betreuung ... nach Absatz 1 § 48b Absatz 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 bis 5 entsprechend. § 49 Strafgerichtliche Verurteilung Eine strafgerichtliche Verurteilung führt bei ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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