§ 49 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Artikel 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212 (Nr. 10); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 01.06.2012; FNA: 2129-56 Umweltschutz
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§ 49 Registerpflichten


§ 49 hat 2 frühere Fassungen und wird in 16 Vorschriften zitiert

(1) Die Betreiber von Anlagen oder Unternehmen, die Abfälle in einem Verfahren nach Anlage 1 oder Anlage 2 entsorgen (Entsorger von Abfällen), haben ein Register zu führen, in dem hinsichtlich der Vorgänge nach Anlage 1 oder Anlage 2 folgende Angaben verzeichnet sind:

1.
die Menge, die Art und der Ursprung sowie

2.
die Bestimmung, die Häufigkeit der Sammlung, die Beförderungsart sowie die Art der Verwertung oder Beseitigung, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung, soweit diese Angaben zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung von Bedeutung sind.

(2) 1Entsorger, die Abfälle behandeln oder lagern, haben die nach Absatz 1 erforderlichen Angaben, insbesondere die Bestimmung der behandelten oder gelagerten Abfälle, auch für die weitere Entsorgung zu verzeichnen, soweit dies erforderlich ist, um auf Grund der Zweckbestimmung der Abfallentsorgungsanlage eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten. 2Satz 1 gilt entsprechend für die weitere Verwendung von Erzeugnissen, Materialien und Stoffen, die aus der Vorbereitung zur Wiederverwendung, aus dem Recycling oder einem sonstigen Verwertungsverfahren hervorgegangen sind. 3Entsorger nach Satz 1 werden durch Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 1 Satz 1 bestimmt.

(3) Die Pflicht nach Absatz 1, ein Register zu führen, gilt auch für die Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.

(4) Auf Verlangen der zuständigen Behörde sind die Register vorzulegen oder Angaben aus diesen Registern mitzuteilen.

(5) In ein Register eingetragene Angaben oder eingestellte Belege über gefährliche Abfälle haben die Erzeuger, Besitzer, Händler, Makler und Entsorger von Abfällen mindestens drei Jahre, die Beförderer von Abfällen mindestens zwölf Monate jeweils ab dem Zeitpunkt der Eintragung oder Einstellung in das Register gerechnet aufzubewahren, soweit eine Rechtsverordnung nach § 52 keine längere Frist vorschreibt.

(6) Die Registerpflichten nach den Absätzen 1 bis 3 gelten nicht für private Haushaltungen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union G. v. 23. Oktober 2020 BGBl. I S. 2232 m.W.v. 29. Oktober 2020

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Frühere Fassungen von § 49 KrWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.10.2020Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
vom 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
aktuell vorher 02.05.2013Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
vom 08.04.2013 BGBl. I S. 734
aktuellvor 02.05.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 49 KrWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 KrWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 29.10.2020)
... Anordnung nach § 51, oder b) abweichend von bestimmten Anforderungen nach den §§ 49 und 50 oder einer Rechtsverordnung nach § 52, 2. dass die Entsorger von ...
§ 50 KrWG Nachweispflichten
... in denen die zu entsorgenden Abfälle angefallen sind. Die Registerpflichten nach § 49 bleiben unberührt. (3) Die Nachweispflichten nach Absatz 1 gelten nicht ...
§ 51 KrWG Überwachung im Einzelfall
... und vorzulegen oder Angaben aus den Registern mitzuteilen haben, soweit Pflichten nach den §§ 49 und 50 nicht bestehen, oder 2. bestimmten Anforderungen entsprechend § 10 Absatz 2 ...
§ 52 KrWG Anforderungen an Nachweise und Register (vom 02.05.2013)
... Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der sich aus den §§ 49 bis 51 ergebenden Pflichten die näheren Anforderungen an die Form, den Inhalt sowie das ... Register und der Mitteilung bestimmter Angaben aus den Registern festzulegen sowie die nach § 49 Absatz 2 verpflichteten Anlagen oder Unternehmen zu bestimmen. Durch Rechtsverordnung ...
§ 69 KrWG Bußgeldvorschriften (vom 09.03.2023)
... 9 Satz 1, § 51 Absatz 1 Satz 1 oder § 59 Absatz 2 zuwiderhandelt, 8. entgegen § 49 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 49 Absatz 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 2 ... 59 Absatz 2 zuwiderhandelt, 8. entgegen § 49 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 49 Absatz 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder § 52 Absatz 1 ... ein Register nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 9. entgegen § 49 Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 1 Satz 1 eine Angabe nicht, nicht ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig verzeichnet, 10. entgegen § 49 Absatz 4 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 11. entgegen § 49 Absatz 5 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, eine ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
V. v. 02.07.2008 BGBl. I S. 1139; zuletzt geändert durch Artikel 299 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 4 ChemKlimaschutzV Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe (vom 27.06.2020)
... Behörde auf Verlangen vorzulegen. Soweit der Betreiber einer Entsorgungsanlage nach § 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit Teil 3 der Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298, 2007 I S. ...

Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
neugefasst B. v. 15.02.2012 BGBl. I S. 409; zuletzt geändert durch Artikel 298 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 3 ChemOzonSchichtV Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe (vom 27.06.2020)
... Behörde auf Verlangen vorzulegen. Soweit der Betreiber einer Entsorgungsanlage nach § 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit Teil 3 der Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), die durch ...

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598
§ 8 DepV Annahmeverfahren (vom 01.08.2023)
...  5. Kontrolle auf Aussehen, Konsistenz, Farbe und Geruch. Soweit nach § 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit Teil 3 der Nachweisverordnung Register zu führen sind, können die nach ...

Nachweisverordnung (NachwV)
Artikel 1 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 23 NachwV Kreis der Registerpflichtigen (vom 01.06.2014)
... von Abfällen, soweit eine Pflicht zur Führung von Registern nach 1. § 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder 2. § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des ...
§ 24 NachwV Führung der Register (vom 06.05.2022)
... Die Register bestehen aus einer den Anforderungen des § 49 Absatz 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie dieser Verordnung entsprechend sachlich und zeitlich geordneten Darstellung der ... jede Abgabe von behandelten und gelagerten Abfällen nach Maßgabe von Absatz 6 ( § 49 Absatz 2 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ). Die Registrierungspflichten nach Satz 1 gelten nicht für Abfallentsorger, ...
§ 25 NachwV Dauer der Registrierung, elektronische Registerführung (vom 01.06.2014)
... geordnet zu speichern. Soweit die zuständige Behörde gemäß § 49 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die elektronische Vorlage des Registers oder einzelner ...
§ 26 NachwV Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten (vom 01.06.2012)
... Die zuständige Behörde kann einen nach § 49 oder § 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Verpflichteten auf Antrag oder von Amts wegen ganz ... verlangen. (2) Die zuständige Behörde kann gegenüber einem nach § 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Führung von Registern über die Entsorgung nicht ...

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2644; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 4 POP-Abfall-ÜberwV Nachweispflichten (vom 06.05.2022)
... der Absätze 2 bis 4 bleiben die Registerpflichten nach § 5 dieser Verordnung und nach § 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unberührt. (6) Die Nachweispflichten nach Absatz 1 gelten nicht für private ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... 42 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter ... 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 49 Absatz 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 ... 2 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes)" durch die Wörter „(§ 49 Absatz 2 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes)" ersetzt. 7. In § 25 Absatz ... 42 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 49 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 8. § 26 wird wie folgt ... § 43 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 49 oder § 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 werden ... 42 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 9. In § 28 Absatz 2 Satz 2 werden ... 42 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 3. In § 10 Absatz 2 Satz 1 werden ... 42 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt ... Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) geändert worden ist," durch die Wörter „§ 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 2. § 8 Absatz 3 wird durch ...

Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... durch die Wörter „und nukleare Sicherheit" ersetzt. 25. Nach § 49 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Satz 1 gilt entsprechend für die ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
Artikel 3 IndEmissRLUG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (vom 02.05.2013)
... (EG) Nr. 166/2006 gelten entsprechend." 2a. § 49 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „und in einer ... 1 bestimmt." 2b. In § 52 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 49 Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 49 Absatz 2" ersetzt. 2c. In ... 1 werden die Wörter „§ 49 Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 49 Absatz 2" ersetzt. 2c. In § 56 Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter ...


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