§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen von Beschäftigten des Bundesverwaltungsgerichts und Bundespatentgerichts in Angelegenheiten der Besoldung, des Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts sowie von Beschäftigten des Bundesfinanzhofs in Angelegenheiten des Umzugskostenrechts (BVAÜWidVertrAnO)

A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1470 (Nr. 33)
Geltung ab 01.06.2017; FNA: 2030-14-219 Beamte

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Juni 2017 BVerwGWidVertrAnO BPatGWidVertrAnO BFHWidVertrAnO

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesverwaltungsgerichts in Angelegenheiten der Besoldung, des Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts vom 5. März 2015 (BGBl. I S. 315),

2.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundespatentgerichts in Angelegenheiten der Besoldung, des Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts vom 5. März 2015 (BGBl. I S. 316) sowie

3.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesfinanzhofs in Angelegenheiten des Umzugskostenrechts vom 5. März 2015 (BGBl. I S. 319).



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