Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (GEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Betriebskostenverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2024 BetrKV § 2

In § 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a der Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „hierzu gehören die Kosten" die Wörter „des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms und" eingefügt.



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