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§ 4 - Maßschuhmacherausbildungsverordnung (MaßschuhmAusbV)

V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 622 (Nr. 18)
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 7110-6-130 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung

a)
Maßschuhe oder

b)
Schaftbau und

3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,

2.
Entwerfen von Grundmodellen,

3.
Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,

4.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,

5.
Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken,

6.
Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,

7.
Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten und

8.
Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen.

(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe sind:

1.
Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen,

2.
Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen,

3.
Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen und

4.
Anfertigen von fußgerechten Schuhzurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe.

(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau sind:

1.
Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen,

2.
Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen,

3.
Vorrichten von Schaftteilen und

4.
Montieren von Schaftteilen.

(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,

6.
betriebliche und technische Kommunikation,

7.
Verkaufen von Dienstleistungen und Waren,

8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und

9.
Nachhaltigkeit.

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Zitierungen von § 4 MaßschuhmAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MaßschuhmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaßschuhmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage MaßschuhmAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
... und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Werkzeuge, Maschinen und Zusatzeinrichtungen hin- sichtlich Funktion und ... 2 Entwerfen von Grundmodellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Arten und Aufbau von Schuhtypen unterscheiden b) Längen- und ... Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Lederarten unterscheiden, Leder nach Gerbverfahren und Verwendungszweck ... 4 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Skizzen und technische Zeichnungen erstellen und anwenden b) Messpunkte ... 5 Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Werk- und Hilfsstoffe sowie Befestigungsarten auf- tragsbezogen auswählen ... Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungs- organe ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Aufbau und Funktion von Stütz- und Bewegungsor- ganen, insbesondere von ... von Reparatur- und Änderungsarbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Reparatur- und Änderungsaufträge annehmen und dokumentieren b) ... Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf ... 1 Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Schuhtypen, Leistenformen und -sortimente sowie Absatz- und Spitzensprengungen ... von Einbauelementen und von Bodenteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Kappenmodelle erstellen und zuschneiden b) Einbauelemente rangieren, ... von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Schäfte unter Berücksichtigung der Schuhart zwi- cken, insbesondere ... Schuh- zurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Konfektionsschuhe nach Arbeitsauftrag auswählen und umarbeiten b) ... 1 Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Schuhtypen unterscheiden, Schaftmodelle bestim- men, zeichnen und die ... von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Schablonen und Schnittmuster von Obermaterial und Futter detaillieren und ...   10 3 Vorrichten von Schaftteilen ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Schaftflächen gestalten, insbesondere mit Ziernäh- ten, durch ...   8 4 Montieren von Schaftteilen ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Schaft- und Futterteile zusammenfügen b) Hand- und Maschinennähte ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung er- greifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ( § 4 Absatz 5 Nummer 5 ) a) Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Durch- führbarkeit ... 6 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 4 Absatz 5 Nummer 6 ) a) Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten b) auftragsbezogene Daten ... 7 Verkaufen von Dienst- leistungen und Waren ( § 4 Absatz 5 Nummer 7 ) a) Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen, trend- und produktspezifische ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 5 Nummer 8 ) a) Ziele, Aufgaben und Instrumente der qualitäts- sichernden Maßnahmen ...   2 9 Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 5 Nummer 9 ) a) bei Einkauf und Herstellung Ursprung und Herkunft der Werk- und Hilfsstoffe im ...