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Artikel 4 - Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MuFKlaG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2018 GKG § 48

In § 48 Absatz 1 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, werden nach dem Wort „In" die Wörter „Musterfeststellungsklagen nach Buch 6 der Zivilprozessordnung und in" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 MuFKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MuFKlaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 466
Artikel 4 GeschGehGEG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 2 werden nach den ...