Artikel 4 - PTA-Reformgesetz (PTAGEG k.a.Abk.)

G. v. 13.01.2020 BGBl. I S. 66 (Nr. 3); zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 6a G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2023 PTAG

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 3a am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, außer Kraft. Artikel 3a tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.



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