(2) 1In der Anmeldung ist die Zugehörigkeit jedes Partners zu dem Freien Beruf, den er in der Partnerschaft ausübt, anzugeben. 2Das Registergericht legt bei der Eintragung die Angaben der Partner zugrunde, es sei denn, ihm ist deren Unrichtigkeit bekannt.
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V. v. 16.06.1995 BGBl. I S. 808; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 3 PRV Anmeldung (vom 01.01.2024) ... der Eintragung die Angaben der Partner zugrunde, es sei denn, ihm ist deren Unrichtigkeit bekannt ( § 4 Abs. 2 Satz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes ). (2) Die anmeldenden Partner sollen eine Erklärung darüber abgeben, ...
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2565
Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2386
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411