Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 4 - Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 (RBSFV 2019)

V. v. 19.10.2018 BGBl. I S. 1766 (Nr. 36); aufgehoben durch § 4 V. v. 15.10.2019 BGBl. I S. 1452
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 860-12-1-7 Sozialgesetzbuch
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2019 RBSFV 2018

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 vom 8. November 2017 (BGBl. I S. 3767) außer Kraft.



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