Artikel 4 - Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 11. Mai 2019 SGG § 29

§ 29 des Sozialgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Nummer 1 werden nach den Wörtern „Klagen gegen Entscheidungen der Landesschiedsämter" die Wörter „sowie der sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landesebene" und nach den Wörtern „Beanstandungen von Entscheidungen der Landesschiedsämter" die Wörter „und der sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landesebene" eingefügt.

2.
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „gemeinsame Schiedsämter nach § 89 Abs. 4" durch die Wörter „Bundesschiedsämter nach § 89 Absatz 2" ersetzt, wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt, werden die Wörter „des Bundesschiedsamtes nach § 89 Abs. 7" durch die Wörter „des weiteren Schiedsamtes auf Bundesebene nach § 89 Absatz 12" ersetzt und wird vor dem Wort „sowie" ein Komma und werden die Wörter „des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums auf Bundesebene nach § 89a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt.

b)
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Bundesschiedsämtern" die Wörter „und dem sektorenübergreifenden Schiedsgremium auf Bundesebene" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4 TSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 TSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgerichtsgesetz (SGG)
neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
§ 29 SGG (vom 28.03.2024)
...  --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a G. v. 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646 ) wurde sinngemäß ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 5 eIDKGEG Folgeänderungen *) (vom 26.11.2019)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Personalausweisgesetzes" ein Komma und ...


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