§ 4 - Truppendienstgerichte-Verordnung (TrDGV)

V. v. 01.07.2020 BGBl. I S. 1602 (Nr. 34)
Geltung ab 14.07.2020; FNA: 52-5-5 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 14. Juli 2020 ErrV TrDGV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Errichtungsverordnung vom 16. Mai 2006 (BGBl. I S. 1262), die durch § 5 Satz 2 der Verordnung vom 15. August 2012 (BGBl. I S. 1714) geändert worden ist, und die Truppendienstgerichte-Verordnung vom 15. August 2012 (BGBl. I S. 1714) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juli 2020.



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