Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben

§ 4 - Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung (4. BWI-VO)

V. v. 16.06.2019 BGBl. I S. 890 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 61
Geltung ab 01.10.2019 bis 31.12.2024; FNA: 790-18-5 Forstwirtschaft
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2025 4. BWI-VO

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Juli 2019.



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