Vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesetz ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität für das elektronische Mautsystem nach diesem Gesetz zuständige Stelle des Bundes nach dem
Mautsystemgesetz.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1980
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 31 BALMG Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ... Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 3a Satz 1 bis 6, Absatz 3b und 6 Satz 1, in der Überschrift zu § 4b und in den §§ 4b, 4d Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3, in § 4e Absatz 1 ... 2, Absatz 3a Satz 1 bis 6, Absatz 3b und 6 Satz 1, in der Überschrift zu § 4b und in den §§ 4b , 4d Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3, in § 4e Absatz 1 und 2, § 4f Absatz 1 ...