Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 4b BFStrMG vom 13.12.2014

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 BALMG am 13. Dezember 2014 und Änderungshistorie des BFStrMG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 4b BFStrMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.12.2014 geltenden Fassung
§ 4b BFStrMG n.F. (neue Fassung)
in der am 09.03.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 31 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 4b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 4b Bundesamt für Logistik und Mobilität


vorherige Änderung

 


Vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesetz ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität für das elektronische Mautsystem nach diesem Gesetz zuständige Stelle des Bundes nach dem Mautsystemgesetz.


Anzeige