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§ 4b - Steuerberatungsgesetz (StBerG)

neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
Geltung ab 04.11.1975; FNA: 610-10 Allgemeines Steuerrecht
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§ 4b Berufs- und Interessenvereinigungen; genossenschaftliche Prüfungsverbände und Treuhandstellen



(1) 1Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder und für die Mitglieder der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen sind befugt:

1.
berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse sowie

2.
genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie genossenschaftliche Treuhandstellen.

2Die Befugnis nach Satz 1 besteht nur, soweit die Hilfe im Rahmen des satzungsmäßigen Aufgabenbereichs der Stellen geleistet wird und sie gegenüber der Erfüllung der übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung ist. 3Die Hilfeleistung kann auch durch eine juristische Person erbracht werden, die im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Satz 1 genannten Stellen steht.

(2) 1Wer Hilfe in Steuersachen nach Absatz 1 leistet, muss über die zur sachgemäßen Erbringung dieser Hilfeleistung erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung verfügen. 2Dies umfasst insbesondere eine hinreichende fachliche Qualifikation derjenigen Person, durch die oder unter deren Anleitung die Hilfeleistung erbracht wird.



 
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Frühere Fassungen von § 4b StBerG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2026Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
vom 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4b StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4b StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4c StBerG Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen; Notare; Patentanwälte (vom 01.09.2026)
... Sinne des § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes jeweils nach Maßgabe des § 4b Absatz 2 . (2) Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind zudem ...
§ 4d StBerG Spediteure; sonstige Zollvertreter (vom 01.09.2026)
... geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach Maßgabe des § 4b Absatz 2 sind befugt: 1. Spediteure bei allen zollrechtlichen Verfahrenshandlungen, in Einfuhr- ...
§ 5 StBerG Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen (vom 01.09.2026)
... Satz 1, den §§ 3c und 3d Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 4a Absatz 1 Satz 1, § 4b Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie den §§ 4c bis 4e Satz 1 Befugten dürfen nicht geschäftsmäßig ... Satz 1, den §§ 3c und 3d Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 4a Absatz 1 Satz 1, § 4b Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie den §§ 4c bis 4e Satz 1 Befugten dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis Hilfe in ...
§ 7 StBerG Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen; Verordnungsermächtigung (vom 01.09.2026)
... zuständige Finanzamt kann Personen und Vereinigungen, die nach § 4a Absatz 1 Satz 1, § 4b Absatz 1 Satz 1 oder 3 , § 4c Absatz 1 Nummer 4, § 4d oder § 6 Absatz 1 geschäftsmäßig ... wenn erhebliche Verstöße gegen die Vorgaben des § 4a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des § 4b Absatz 2 oder des § 6 Absatz 2 vorliegen. Besteht in den Fällen des Satzes 1 kein Sitz ...
§ 44 StBerG Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" (vom 01.09.2026)
...  (5) Wird eine Buchstelle für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von einer nach § 4b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Berufs- oder ...
§ 85a StBerG Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer (vom 01.09.2026)
... sowie gegenüber Personen, Gesellschaften und Einrichtungen im Sinne der §§ 4 bis 4d und 6; 6. der vereinbaren und nichtvereinbaren Tätigkeiten; 7. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 6 G. v. 03.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 199
§ 149 AO Abgabe der Steuererklärungen (vom 01.09.2026)
... Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 bis 4d des Steuerberatungsgesetzes beauftragt sind mit der Erstellung von 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
Artikel 1 9. StBerRÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... 4 Lohnsteuerhilfevereine § 4a Vereine von Land- und Forstwirten § 4b Berufs- und Interessenvereinigungen; genossenschaftliche Prüfungsverbände und ... die eine Mitteilung nach § 5 Absatz 5 erstattet haben." 4. Die §§ 4 bis 7 werden durch die folgenden §§ 4 bis 7 ersetzt: „§ 4 ... haben." 4. Die §§ 4 bis 7 werden durch die folgenden §§ 4 bis 7 ersetzt: „§ 4 Lohnsteuerhilfevereine (1) ... Einkünften um übliche Nebeneinkünfte von Land- und Forstwirten handelt. § 4b Berufs- und Interessenvereinigungen; genossenschaftliche Prüfungsverbände und ... Sinne des § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes jeweils nach Maßgabe des § 4b Absatz 2 . (2) Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind zudem ... Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach Maßgabe des § 4b Absatz 2 sind befugt: 1. Spediteure bei allen zollrechtlichen Verfahrenshandlungen, in Einfuhr- ... Satz 1, den §§ 3c und 3d Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 4a Absatz 1 Satz 1, § 4b Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie den §§ 4c bis 4e Satz 1 Befugten dürfen nicht geschäftsmäßig ... Satz 1, den §§ 3c und 3d Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 4a Absatz 1 Satz 1, § 4b Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie den §§ 4c bis 4e Satz 1 Befugten dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis Hilfe in ... zuständige Finanzamt kann Personen und Vereinigungen, die nach § 4a Absatz 1 Satz 1, § 4b Absatz 1 Satz 1 oder 3 , § 4c Absatz 1 Nummer 4, § 4d oder § 6 Absatz 1 geschäftsmäßig ... wenn erhebliche Verstöße gegen die Vorgaben des § 4a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des § 4b Absatz 2 oder des § 6 Absatz 2 vorliegen. Besteht in den Fällen des Satzes 1 kein Sitz im Inland, ... Wird eine Buchstelle für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von einer nach § 4b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Berufs- oder ...