(1)
1Bei der Beurteilung der natürlichen Ertragsbedingungen (§
38 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) ist von den Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem
Bodenschätzungsgesetz auszugehen.
2Dies gilt auch für das Bodenartenverhältnis.
(2) Ist durch die natürlichen Verhältnisse ein anderes als das in der betreffenden Gegend regelmäßige Kulturartenverhältnis bedingt, so ist abweichend von §
38 Abs. 2 Nr. 2 das tatsächliche Kulturartenverhältnis maßgebend.
§ 17 BewG Geltungsbereich ... Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 ... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes ... „§§ 33 bis 49 (weggefallen)". f) Die Angaben zu den §§ 50 bis 52 werden wie folgt gefasst: „§§ 50 bis 52 ... f) Die Angaben zu den §§ 50 bis 52 werden wie folgt gefasst: „ §§ 50 bis 52 (weggefallen)". g) Die Angaben zu den §§ 53 bis 55 werden wie ... 18 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „(§§ 33 bis 67, § 31)" gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe ... der übrigen Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. § 97 Absatz 1 Satz 2 wird ...