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§§ 50a bis 50d - Sozialgerichtsgesetz (SGG)

neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 330-1 Verfassung und Verfahren der Sozialgerichte
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§§ 50a bis 50d


§§ 50a bis 50d hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von §§ 50a bis 50d SGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
vom 09.12.2004 BGBl. I S. 3302

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von §§ 50a bis 50d SGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 50a bis 50d SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 1 7. SGGÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... „Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50d". b) In der bisherigen Angabe „Fünfter Abschnitt" wird die ... Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte § 50a Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Sozialgerichtsbarkeit 1. ... 52 eingefügt: „§ 52 Ist ein Landesgesetz nach § 50a erlassen, treten für den betroffenen Bereich die besonderen Spruchkörper der ... ist das Sozialgericht" die Wörter „oder, wenn ein Landesgesetz nach § 50a erlassen ist, das Verwaltungsgericht," eingefügt. b) In Absatz 3 werden nach ... dem Wort „Sozialgericht" die Wörter „oder, wenn ein Landesgesetz nach § 50a erlassen ist, das Verwaltungsgericht," eingefügt. 13. Dem § 60 wird ... der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig sind, sind die §§ 1, 50a bis 50 c und 60 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden. Für einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 3 7. SGGÄndG Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... „Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50d" wird wie folgt gefasst: „Fünfter Abschnitt Besondere ... „Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50c". 2. § 50d wird aufgehoben. 3. Die Inhaltsübersicht ... „Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50c" wird gestrichen. b) In der bisherigen Angabe „Sechster ... 1 Satz 1 und in Absatz 3 Satz 1 die Wörter „oder, wenn ein Landesgesetz nach § 50a erlassen ist, das Verwaltungsgericht," gestrichen. 8. § 60 Abs. 4 wird ...