§ 52 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 52 GEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... zur Überschrift von Teil 3 Abschnitt 2 wird gestrichen. f) Die Angaben zu den §§ 52 bis 56 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 52 (weggefallen) ... zu den §§ 52 bis 56 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 52 (weggefallen) § 53 (weggefallen) § 54 (weggefallen) § 55 ... a) In Absatz 2 werden die Wörter „grundlegenden Renovierung gemäß § 52 Absatz 2" durch die Wörter „größeren Renovierung gemäß ... 19. Die Überschrift von Teil 3 Abschnitt 2 wird gestrichen. 20. Die §§ 52 bis 56 werden wie folgt gefasst: „§ 52 (weggefallen) § 53 ... gestrichen. 20. Die §§ 52 bis 56 werden wie folgt gefasst: „ § 52 (weggefallen) § 53 (weggefallen) § 54 (weggefallen) § 55 ... 34. § 91 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 52 Absatz 1" durch die Wörter „§ 71 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe ...
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