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§ 53 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 142
Geltung ab 18.12.2010; FNA: 9231-1-19 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 18.12.2010; FNA: 9231-1-19 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 53 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 6 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften G. v. 12. Mai 2026 BGBl. 2026 I Nr. 142 m.W.v. 1. Juli 2026
Frühere Fassungen von § 53 FeV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.07.2026 | Artikel 6 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 142 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 53 FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 52 FeV Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 09.03.2023)
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 142
Artikel 6 5. StVGuaÄndG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 53 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 53 weggefallen". 2. ... wird die Angabe zu § 53 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 53 weggefallen". 2. § 53 wird gestrichen. 3. § 54 wird wie folgt ... durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 53 weggefallen". 2. § 53 wird gestrichen. 3. § 54 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ...
Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 4 FahrlRNV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... bb) In Nummer 2.1 wird die Angabe „§ 33a Absatz 2" durch die Angabe „ § 53 Absatz 2 " ersetzt. b) Abschnitt B wird wie folgt geändert: aa) In Nummer ...
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