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§ 53 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 53 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 53 FeV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2026Artikel 6 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 142

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 53 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 FeV Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 09.03.2023)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 142
Artikel 6 5. StVGuaÄndG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 53 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 53 weggefallen". 2. ... wird die Angabe zu § 53 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 53 weggefallen". 2. § 53 wird gestrichen. 3. § 54 wird wie folgt ... durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 53 weggefallen". 2. § 53 wird gestrichen. 3. § 54 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ...

Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 4 FahrlRNV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... bb) In Nummer 2.1 wird die Angabe „§ 33a Absatz 2" durch die Angabe „ § 53 Absatz 2 " ersetzt. b) Abschnitt B wird wie folgt geändert: aa) In Nummer ...