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§ 56a - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 56a Bewährungszeit



(1) 1Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. 2Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.

(2) 1Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung. 2Sie kann nachträglich bis auf das Mindestmaß verkürzt oder vor ihrem Ablauf bis auf das Höchstmaß verlängert werden.

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Zitierungen von § 56a StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56a StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57 StGB Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe (vom 01.07.2017)
... die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Die §§ 56a bis § 56e gelten entsprechend; die Bewährungszeit darf, auch wenn sie nachträglich ...
§ 57a StGB Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe (vom 31.12.2006)
...  (3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.  ...
§ 70a StGB Aussetzung des Berufsverbots
...  (3) Wird das Berufsverbot zur Bewährung ausgesetzt, so gelten die §§ 56a und 56c bis 56e entsprechend. Die Bewährungszeit verlängert sich jedoch um die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 36 BtMG Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung (vom 31.12.2006)
... welche die Behandlung an den Verurteilten gestellt hat, angezeigt ist. (4) Die §§ 56a bis 56g und 57 Abs. 5 Satz 2 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (5) ...

Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz
G. v. 30.03.1957 BGBl. I S. 306; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 13.04.1986 BGBl. I S. 393
Artikel 4 EGWStrG Vormilitärische Straftaten
... begangenen Straftat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt (§§ 56 bis 58 des Strafgesetzbuches), so gelten für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 268a StPO Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung (vom 25.07.2015)
... oder der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt, so trifft das Gericht die in den §§ 56a bis 56d und 59a des Strafgesetzbuches bezeichneten Entscheidungen durch Beschluß; dieser ist ...
§ 453 StPO Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt (vom 25.07.2015)
... Strafaussetzung zur Bewährung oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beziehen (§§ 56a bis 56g, 58, 59a, 59b des Strafgesetzbuches), trifft das Gericht ohne mündliche Verhandlung ...

Wehrstrafgesetz (WStG)
neugefasst durch B. v. 24.05.1974 BGBl. I S. 1213; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
§ 14a WStG Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafarrest
... der Disziplin die Vollstreckung gebietet. § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, die §§ 56a bis 56c, 56e bis 56g und 58 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (2) Das Gericht ... zur Bewährung aussetzen. § 57 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 und die §§ 56a bis 56c, 56e bis 56g des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (3) ...