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§ 57 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 368-3 Kostenrecht
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§ 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde



1Gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren nach den Vorschriften dieses Abschnitts kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. 2Für das Verfahren gilt § 62 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

 
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Zitierungen von § 57 RVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 10 EU/1215/2012DG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
...  b) In Nummer 9 wird die Angabe „§ 56" durch die Angabe „§ 57 " ersetzt. c) In Nummer 9 wird die Angabe „oder ... ersetzt. c) In Nummer 9 wird die Angabe „oder § 57 " durch ein Komma und die Wörter „nach § 1110 der Zivilprozessordnung oder ... ein Komma und die Wörter „nach § 1110 der Zivilprozessordnung oder nach § 57 " ersetzt. 3. In § 35 Absatz 1 wird jeweils das ...

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982, 2023 I Nr. 216
Artikel 5 VÜbEinkDG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2022 (BGBl. I S. 610) wird die Angabe „ § 57 oder § 58" durch die Angabe „§ 57, § 58 oder § 59" ... (BGBl. I S. 610) wird die Angabe „§ 57 oder § 58" durch die Angabe „ § 57 , § 58 oder § 59" ...

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Artikel 4 HaagÜbkGeStuaÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1964) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 57 " die Angabe „oder § 58" ...