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§ 57d - Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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§ 57d Mitwirkungspflichten



1Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie die Personen, die den Beruf gemeinsam mit diesen ausüben, sind verpflichtet, dem Prüfer Zutritt zu den Praxisräumen zu gewähren, Aufklärungen zu geben sowie die verlangten Nachweise vorzulegen, soweit dies für eine sorgfältige Prüfung erforderlich ist. 2§ 62 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. 3Die Mitwirkung kann nicht im Wege des Verwaltungszwangs nach § 57e Abs. 3 erzwungen werden.





 

Frühere Fassungen von § 57d WPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2016Artikel 1 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
vom 31.03.2016 BGBl. I S. 518

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 57d WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57d WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57e WPO Kommission für Qualitätskontrolle (vom 01.07.2021)
... oder wurde die Qualitätskontrolle nicht nach Maßgabe der §§ 57a bis 57d und der Satzung für Qualitätskontrolle durchgeführt, kann die Kommission für ... in Betracht zu ziehen ist. (5) Die im Rahmen der Qualitätskontrolle nach § 57d oder bei Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 3 erteilten Auskünfte und ...
§ 57g WPO Freiwillige Qualitätskontrolle (vom 17.06.2016)
... 57a Absatz 2 bis 6a und die §§ 57b bis 57e gelten entsprechend für die freiwillige Durchführung einer ...
§ 57h WPO Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände (vom 01.07.2021)
... § 57a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 bis 5 und 5b bis 8, die §§ 57b bis 57d und 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 5 Satz 1 und Absatz 8, §§ 66b und ...
§ 130 WPO Anwendung von Vorschriften des Gesetzes (vom 17.06.2016)
... als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterbleibt. (3) Die §§ 57a bis 57g gelten für die Qualitätskontrolle bei vereidigten Buchprüfern in eigener ...
§ 134 WPO Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten (vom 17.06.2016)
... ihre Tätigkeit nach Absatz 1 den Vorschriften der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit ...
 
Zitat in folgenden Normen

Genossenschaftsgesetz (GenG)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
§ 63g GenG Durchführung der Qualitätskontrolle (vom 17.06.2016)
... sind § 57a Absatz 5, 5b, 6, 6a Satz 1 sowie Absatz 8, die §§ 57b bis 57e Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 4 und Absatz 3 Satz 1, § 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... sowie den entsprechenden Aus- oder Fortbildungsnachweis." 44. Nach § 57d Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „§ 62 Absatz 2 und 3 gilt ... oder wurde die Qualitätskontrolle nicht nach Maßgabe der §§ 57a bis 57d und der Satzung für Qualitätskontrolle durchgeführt, kann die Kommission für ... wie folgt gefasst: „(5) Die im Rahmen der Qualitätskontrolle nach § 57d oder bei Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 3 erteilten Auskünfte und ... 46. In § 57g werden die Wörter „§ 57a Abs. 2 bis 6, §§ 57b bis 57f" durch die Wörter „§ 57a Absatz 2 bis 6a und die §§ 57b bis ... 57b bis 57f" durch die Wörter „§ 57a Absatz 2 bis 6a und die §§ 57b bis 57e" ersetzt. 47. § 57h wird wie folgt geändert: a) ... 57a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 bis 5, Abs. 6 Satz 1 bis 9, Abs. 7 bis 8, §§ 57b bis 57d , § 66a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bis 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 5" durch die ... „§ 57a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 bis 5 und 5b bis 8, die §§ 57b bis 57d und 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 5 Satz 1 und Absatz 8" ersetzt. ... ihre Tätigkeit nach Absatz 1 den Vorschriften der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit ...
Artikel 7 APAReG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... sind § 57a Absatz 5, 5b, 6, 6a Satz 1 sowie Absatz 8, die §§ 57b bis 57e Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 4 und Absatz 3 Satz 1, § 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... oder wurde die Qualitätskontrolle nicht nach Maßgabe der §§ 57a bis 57d und der Satzung für Qualitätskontrolle durchgeführt, kann die Kommission für ... 67 bis 127 sowie den Vorschriften der Qualitätskontrolle nach den §§ 57a bis 57g. Von der Durchführung einer Qualitätskontrolle kann abgesehen werden, wenn in ...