Artikel 58 - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV k.a.Abk.)

Artikel 58 Änderung der Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten


Artikel 58 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2025 EltZSoldV § 4

In § 4 der Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2004 (BGBl. I S. 2855), die zuletzt durch Artikel 87 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird die Angabe „30" durch die Angabe „32" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 58 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 58 BEG IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEG IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 74 BEG IV Inkrafttreten
... am 15. April 2025 in Kraft. (8) Artikel 57 Nummer 1 bis 13, 15 und 16 Buchstabe a und Artikel 58 treten am 1. Mai 2025 in Kraft. (9) Artikel 36 Nummer 1 und 2 tritt am 1. November 2025 ...


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