§ 58 - Pflegeberufegesetz (PflBG)

Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 15; FNA: 2124-25 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 58 Führen der Berufsbezeichnungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege


§ 58 wird in 38 Vorschriften zitiert

(1) Wer die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" führen will, bedarf der Erlaubnis.

(2) Wer die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin" oder „Altenpfleger" führen will, bedarf der Erlaubnis.

(3) Die §§ 2 bis 4 sind entsprechend anzuwenden.

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Zitierungen von § 58 PflBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 PflBG Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen (vom 16.12.2023)
... geltenden Fassung Anwendung. (2) Für Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 beantragen, gilt die Voraussetzung des § 58 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Nummer 1 als ... die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 beantragen, gilt die Voraussetzung des § 58 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Nummer 1 als erfüllt, wenn aus einem Europäischen ... bescheinigen, die nicht die allgemeine Pflege umfasst, oder 2. eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 1 oder 2 beantragen und über eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ...
§ 44 PflBG Dienstleistungserbringende Personen (vom 16.12.2023)
... Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie führen die Berufsbezeichnung nach § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 ohne Erlaubnis und dürfen die Tätigkeiten nach § 4 Absatz 2 ausüben.  ...
§ 45 PflBG Rechte und Pflichten (vom 16.12.2023)
... Gesetzes die gleichen Rechte und Pflichten wie Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 ...
§ 47 PflBG Bescheinigungen der zuständigen Behörde (vom 16.12.2023)
... oder der Altenpflegerin oder des Altenpflegers auf Grund einer Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 ausübt, ist auf Antrag für Zwecke der Dienstleistungserbringung in einem anderen ...
§ 51 PflBG Vorwarnmechanismus (vom 16.12.2023)
... über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 , die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. den Verzicht auf die Erlaubnis, ...
§ 52 PflBG Weitere Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden (vom 16.12.2023)
... Die Entscheidung, ob die Erlaubnis erteilt wird, die Berufsbezeichnung nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 zu führen, trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem die antragstellende ...
§ 56 PflBG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2024)
... Nähere über die staatliche Prüfung nach § 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3 , oder nach § 14 Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Nummer 1 oder nach § 14 Absatz 7 in ... 1 oder nach § 14 Absatz 7 in Verbindung mit § 2 Nummer 1, jeweils auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3 und § 59 Absatz 1, einschließlich der Prüfung nach § 39, auch in Verbindung ... des Prüfungsausschusses und die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 , 3. das Nähere zur Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung ...
§ 57 PflBG Bußgeldvorschriften (vom 16.12.2023)
... Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 eine dort genannte Berufsbezeichnung führt, 2. entgegen § 4 Absatz 1, auch in ... Berufsbezeichnung führt, 2. entgegen § 4 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3 , als selbstständig erwerbstätige Person eine dort genannte Aufgabe durchführt, ... genannte Aufgabe durchführt, 3. entgegen § 4 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3 , einer dort genannten Person eine dort genannte Aufgabe zur Durchführung gegenüber ...
§ 59 PflBG Gemeinsame Vorschriften; Wahlrecht der Auszubildenden
... nach Maßgabe des § 60 mit dem Ziel durchzuführen, eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 1 zu erhalten. (3) Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz im Bereich der ... Altenpfleger nach Maßgabe des § 61 mit dem Ziel durchzuführen, eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 2 zu erhalten. (4) Der Träger der praktischen Ausbildung stellt sicher, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295; zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 9 ATA-OTA-APrV Qualifikation der Praxisanleitung (vom 16.12.2023)
... und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes verfügt oder b) nach § 1, § 58 Absatz 1 oder 2 oder nach § 64 des Pflegeberufegesetzes verfügt und eine Fachweiterbildung für den ...

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 5 IfSG Epidemische Lage von nationaler Tragweite (vom 17.09.2022)
... 10 umfasst die folgenden Ausbildungen: 1. zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes , 2. zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 66 Absatz 2 des ... zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 58 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes , 7. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und ...

Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 17b KHG Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung (vom 16.12.2023)
... die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes verfügen oder deren Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem ...
§ 26e KHG Erneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie (vom 16.12.2023)
... 2 sind Personen, die über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes, auch in Verbindung mit § 66 Absatz 1 oder Absatz 2 ...

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 1 PflAPrV Inhalt und Gliederung der Ausbildung (vom 16.12.2023)
...  (6) Unter unmittelbarer Aufsicht von Inhabern einer Erlaubnis nach § 1, § 58 Absatz 1 , § 58 Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes sollen ab der zweiten Hälfte der ... (6) Unter unmittelbarer Aufsicht von Inhabern einer Erlaubnis nach § 1, § 58 Absatz 1, § 58 Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes sollen ab der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit ...
§ 4 PflAPrV Praxisanleitung (vom 16.12.2023)
... mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 1, nach § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder nach § 64 des Pflegeberufegesetzes in den letzten fünf Jahren und die ...
§ 26 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung
... zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes befähigt die Auszubildenden in Erfüllung des Ausbildungsziels nach § 5 in ...
§ 28 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung
... Die Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes befähigt die Auszubildenden in Erfüllung des Ausbildungsziels nach § 5 in ...
§ 33 PflAPrV Prüfungsausschuss (vom 16.12.2023)
... 3 oder 4 müssen über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes verfügen. Für Prüferinnen oder ...
§ 42 PflAPrV Erlaubnisurkunde (vom 16.12.2023)
... nach § 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes, nach § 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes, nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes erfüllt, so stellt die zuständige ... 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes, nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes erfüllt, so stellt die zuständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster der ...
§ 43 PflAPrV Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen (vom 16.12.2023)
... und Kinderkrankenpflegerin" oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes zu führen oder 3. die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin" oder ... 3. die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin" oder „Altenpfleger" nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes zu führen. (2) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Voraussetzungen nach ...
§ 45 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 2, 2. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 3, 3. bei Personen, die eine ... die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 3, 3. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 4. (2) Im ...
§ 45a PflAPrV Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes als anwendungsorientierte Parcoursprüfung (vom 16.12.2023)
... die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 2, 2. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 3, 3. bei Personen, die eine ... die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 3, 3. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 4. Jede zu prüfende ...
§ 47 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 2, 2. von Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzen aus den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 3, 3. von ... den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 3, 3. von Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes beantragen, Kompetenzen aus den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 4. (3) ...
§ 48 PflAPrV Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (vom 16.12.2023)
... Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz verfügt und eine Erlaubnis nach § 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 2 Nummer 2 des Pflegeberufegesetzes ...

Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 22 PflAFinV Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2024)
... des Abschlusses (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 ... Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, jeweils einschließlich der ...
Anlage 2 PflAFinV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1) Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets (vom 01.01.2024)
... der Art (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 ... Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, jeweils einschließlich der ...

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2357; zuletzt geändert durch Artikel 8z5 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 2 PpUGV Begriffsbestimmungen (vom 16.12.2023)
... sind Personen, die über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes verfügen oder deren Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 150a SGB XI Pflegebonus zur Anerkennung der besonderen Leistungen in der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie (vom 17.09.2022)
... von 330 Euro zu zahlen: 1. Auszubildenden zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes , 2. Auszubildenden zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 66 Absatz 2 des ... zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , 5. Auszubildenden zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 137j SGB V Pflegepersonalquotienten, Verordnungsermächtigung (vom 28.03.2024)
... eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder § 64 des Pflegeberufegesetzes, auch in Verbindung mit § 66 Absatz 1 oder Absatz 2 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 20.07.2021)
... Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder § 64 des Pflegeberufegesetzes, auch in Verbindung mit § 66 Absatz 1 oder Absatz 2 ...

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1990
Artikel 3 GKV-FinStG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes verfügen oder deren Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem ...

Pflegebonusgesetz
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 938, BGBl. 2023 I Nr. 42
Artikel 1 PfleBoG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... die über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes, auch in Verbindung mit § 66 Absatz 1 oder Absatz 2 ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 10 PpSG Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... 1 Absatz 1 des Krankenpflegegesetzes oder nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes " eingefügt. 1a. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes
... Nähere über die staatliche Prüfung nach § 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3 , oder nach § 14 Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Nummer 1 oder nach § 14 Absatz 7 in ... 1 oder nach § 14 Absatz 7 in Verbindung mit § 2 Nummer 1, jeweils auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3 und § 59 Absatz 1, einschließlich der Prüfung nach § 39, auch in Verbindung ... des Prüfungsausschusses und die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 , 3. das Nähere zur Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung ...
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... „(kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 ... Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, jeweils einschließlich der ... der Art (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 ... Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, jeweils einschließlich der ...
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 2, 2. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 3, 3. bei Personen, die eine ... die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 3, 3. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 4. Jede zu prüfende Person ...

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 1 2. COVIfSGAnpG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... umfasst die folgenden Ausbildungen: 1. zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes , 2. zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 66 Absatz 2 des ... zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 58 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes , 7. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und ...
Artikel 5 2. COVIfSGAnpG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 600 Euro zu zahlen: 1. Auszubildenden zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes , 2. Auszubildenden zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 66 Absatz 2 ... zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , 5. Auszubildenden zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- ...


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