Wer eine nach
§ 56 Absatz 1 Satz 1 angezeigte Tätigkeit beendet oder derart verändert, dass eine Abschätzung nach
§ 55 Absatz 1 Satz 2 ergibt, dass die Körperdosis die Werte für die Einstufung als beruflich exponierte Person nicht mehr überschreiten kann, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
§ 194 StrlSchG Bußgeldvorschriften (vom 05.06.2021) ... 4 Satz 2 oder § 158 Absatz 2 zuwiderhandelt, 5. entgegen den §§ 21, 54, 58 , auch in Verbindung mit § 59 Absatz 4, § 61 Absatz 4 Satz 2, § 64 Absatz 2 Satz 1, ...