§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung
1Der Bundesnachrichtendienst darf zur heimlichen Beschaffung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten nachrichtendienstliche Mittel anwenden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
2§ 8 Absatz 2 und die
§§ 9,
9a und
9b des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden.
3§ 1 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.
Frühere Fassungen von § 5 BNDG
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenTelekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 71
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022) ... 2. In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „nach den §§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den ... 19 bis 21 sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63" ersetzt. 3. § 3 Absatz 3 wird ... § 3 Absatz 3 wird aufgehoben. 4. § 4 Satz 4 wird aufgehoben. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „die Mittel ...
Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3346
Artikel 1 AFABNDG Änderung des BND-Gesetzes ... 2. In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§§ 2 bis 6 und 8 bis 11" durch die Wörter „§§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 ... „§§ 2 bis 6 und 8 bis 11" durch die Wörter „§§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis 32" ersetzt. 3. Die §§ 2a bis 3 werden ... 23 bis 32" ersetzt. 3. Die §§ 2a bis 3 werden die §§ 3 bis 5. 4. Nach dem neuen § 5 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: ... Die §§ 2a bis 3 werden die §§ 3 bis 5. 4. Nach dem neuen § 5 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: „Abschnitt 2 ... „Abschnitt 3 Datenverarbeitung". 6. Die bisherigen §§ 4 bis 6 werden die §§ 19 bis 21. 7. Der bisherige § 7 wird § 22 und ... 24 und in Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 3" durch die Angabe „§ 5 " ersetzt. 11. Der bisherige § 9a wird § 25 und wie folgt ... wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 4 und 5 " durch die Angabe „§§ 19 und 20" ersetzt. bb) In Satz 2 ...
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
G. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
Artikel 3 BVerSchZusG Änderung des BND-Gesetzes ... (BGBl. I S. 1602) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 9, 9a und 9b des ... einschließlich personenbezogener Daten, die mit den Mitteln nach § 3 erhoben worden sind, darf er an die in § 19 Absatz 1 Satz 1 des ...
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