Artikel 5 - Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG)

G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 5 Änderung des Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2020 SozSchPG II Artikel 20

Artikel 20 Absatz 3 des Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) wird wie folgt gefasst:

 
„(3) Die Artikel 3 und 5 treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Artikel 11 tritt am 1. Juli 2021 in Kraft."

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Zitierungen von Artikel 5 BeschSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BeschSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BeschSiG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2023)
... 2021 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 10 und 12 sowie die Artikel 4 bis 6 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. Januar ...


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