Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
- 1.
- Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
- 2.
- Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
- 3.
- Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
- 4.
- Recht der Arbeitnehmererfindungen,
- 5.
- Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
- 6.
- Sortenschutzrecht und
- 7.
- Berufsrecht des Patentanwalts.
§ 12 EuPAG Partieller Zugang zum Beruf des Patentanwalts (vom 01.08.2021) ... Für die Erlangung der Bescheinigung nach § 2 Absatz 5 gelten die §§ 1 bis 11 mit der Maßgabe, dass sich insbesondere die nachzuweisenden Qualifikationen und ... 6 Absatz 3 entfallen dann, wenn die ihren Schwerpunkt bildenden Prüfungsfächer nach § 5 Nummer 1 bis 4 ausschließlich solche Gegenstände betreffen, die vom Tätigkeitsbereich der Person ...