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Änderungen an Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 16.03.2023Synopse gesamt oder einzeln für
§ 20, § 21
Artikel 9 Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 10. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 64)
 01.08.2022Synopse gesamt oder einzeln für
§ 16, § 19, § 21
Artikel 27 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363)
 01.08.2021Synopse gesamt oder einzeln für
§ 6, § 12, § 30
Artikel 19 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154)
 01.01.2021Synopse gesamt oder einzeln für
§ 15, § 21, § 24
Artikel 5 Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3320)
 09.11.2017Synopse gesamt oder einzeln für
§ 16, § 27, § 29
Artikel 7 Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618)
 18.05.2017(Inkrafttreten)Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Artikel 2 G. v. 06.07.1990 BGBl. I S. 1349, 1351; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.